WAS ZAHLT MEINE KRANKENKASSE?

 

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, da viele verschiedene Faktoren in die
Berechnung der Kosten mit einfließen. Dazu gehört zum Beispiel auch Ihr persönlicher
Qualitätsanspruch.

Seit 2005 gibt es eine Festzuschussregelung für Zahnersatz, die allerdings
ausschließlich für die gesetzlichen Kassen gilt. Jeder gesetzlich Versicherte erhält hier
einen befundorientierten Festzuschuss.

Die privaten Versicherungen erstellen eigene Angebote, deren Kosten sich von den
gesetzlichen Kassen unterscheiden können. Ihre Leistungen müssen jedoch mindestens
mit denen der gesetzlichen Kassen vergleichbar sein. Höherwertige Angebote sind
jedoch erlaubt.

„Befund“ und „Regelversorgung“ stellen somit für den Patienten rein versicherungs-
mathematische Rechengrößen dar, damit der Festzuschuss errechnet werden kann. Sie
dienen nicht als Vorgabe für die Versorgung des Patienten. Zahnarzt und Zahntechniker
werden auch weiterhin bei jedem Patienten auf die individuelle Situation eingehen
und ihn nach seinen Wünschen individuell und bestmöglich versorgen.

Weitergehende Informationen zu den Leistungen der Krankenkasse, zu Festzuschuss-
und Bonusregelungen erhalten Sie beim Kuratorium perfekter Zahnersatz unter:
www.zahnersatz-spezial.de

 

 

Zahntechniker-Innung für das Saarland
Grülingsstrasse 115
66113 Saarbrücken

Telefon: 06 81/9 48 61-22
Telefax: 06 81/9 48 61-99